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Sachlicher Geltungsbereich der AGB
Unter den Geltungsbereich dieser AGB fällt jedes Rechtsverhältnis, in dessen Rahmen die Gesellschaft für den Besteller (im Weiteren: Besteller) den Verkauf von Sachen gegen Entgelt erbringt (im Weiteren als Ware bezeichnet).
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Persönlicher Geltungsbereich und Anwendungsbereich der AGB
2.1.
Diese AGB regeln jedes Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und ihrem Besteller (im Weiteren gemeinsam: Parteien).
2.2.
Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien wird – über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus – durch die AGB und die zwischen den Parteien gegebenenfalls zustande gekommene sonstige schriftliche Vereinbarung (im Weiteren: Individualvertrag) geregelt. Sofern zwischen den AGB und der sonstigen Vereinbarung zwischen den Parteien eine Abweichung besteht, ist zwischen den Parteien die sonstige schriftliche Vereinbarung anzuwenden und hat Vorrang. (Der Individualvertrag und die AGB im Weiteren gemeinsam als Leistungsvertrag.)
2.3.
Der Besteller betrachtet diese AGB ausdrücklich als angenommen, sofern die Gesellschaft die AGB als Teil des Angebots oder diesem beigefügt an den Besteller übermittelt hat und der Besteller danach die Ware schriftlich – insbesondere per E-Mail – bestellt. Die Parteien halten fest, dass die Absendung der Bestellung seitens des Bestellers als vollumfängliche Annahme der AGB gilt.
2.4.
Der Besteller betrachtet diese AGB insbesondere dann durch konkludentes Verhalten als angenommen, wenn die von der Gesellschaft angewendeten AGB dem Besteller im Rahmen einer früheren Geschäftsbeziehung bereits übermittelt wurden und der Besteller in Kenntnis dessen eine neue Bestellung erteilt bzw. das Angebot der Gesellschaft annimmt, ohne die Anwendung der AGB schriftlich beanstandet zu haben.
2.5.
Die Gesellschaft stellt sicher, dass der Besteller den Inhalt dieser AGB vor Vertragsschluss in angemessener Weise zur Kenntnis nehmen kann. Zu diesem Zweck übermittelt die Gesellschaft diese AGB als Teil des Angebots oder diesem beigefügt per E-Mail, macht sie ferner auf der Webseite der Gesellschaft fortlaufend zugänglich und übermittelt sie auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers erneut per E-Mail.
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Bestellung, Angebot und Zustandekommen des Vertrages
3.1.
Hinsichtlich der von der Gesellschaft verkauften beweglichen Sachen kann der Besteller seine Kaufabsicht gegenüber der Gesellschaft ausschließlich schriftlich, durch eine per E-Mail übersandte Anfrage oder Bestellanforderung (im Weiteren: Bestellung) anzeigen.
3.2.
Die Bestellung gilt nicht als Angebot, sondern ausschließlich als Aufforderung seitens des Bestellers, dass die Gesellschaft auf Grundlage der angegebenen Bedarfe ein Angebot erarbeitet.
3.3.
Die Gesellschaft ist berechtigt, auf Grundlage der Bestellung dem Besteller schriftlich, per E-Mail ein Angebot zu übersenden (im Weiteren: Angebot). Die im Angebot angegebenen technischen und qualitativen Parameter – so insbesondere Legierungsgüte, Dicke, Breite und Länge – sind für die vertragsgemäße Erfüllung ausschließlich maßgebend. Der Besteller ist verpflichtet, den Inhalt des Angebots nach dessen Erhalt Position für Position und mit gebotener Sorgfalt zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die mengenmäßigen, qualitativen und technischen Merkmale der Ware.
Stellt der Besteller im Inhalt des Angebots eine Abweichung, Unrichtigkeit oder einen Fehler fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich, spätestens jedoch vor der Annahme des Angebots, der Gesellschaft schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Besteller diese Pflicht, ist die Gesellschaft berechtigt, davon auszugehen, dass das Angebot dem Willen des Bestellers in allen Punkten entspricht, sofern der Besteller das Angebot mit dem darin enthaltenen Inhalt angenommen hat. Der Besteller kann insoweit keine nachträgliche Beanstandung erheben, und die Gesellschaft haftet nicht für Abweichungen, die auf die im Angebot enthaltenen Daten zurückzuführen sind.
3.4.
Das Angebot gilt gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches als Rechtserklärung und Angebot der Gesellschaft. Die Gültigkeitsdauer des Angebots ist im Angebot angegeben.
3.5.
Ein Vertrag über den Kauf der Ware kommt zwischen den Parteien ausschließlich dann zustande, wenn der Besteller das Angebot innerhalb seiner Gültigkeitsdauer schriftlich, per E-Mail ausdrücklich annimmt.
3.6.
Die Bestellung, das Angebot und dessen Annahme erfolgen per E-Mail. Die Parteien vereinbaren, dass die auf diese Weise übersandten Rechtserklärungen 60 Minuten nach der Absendung als zugegangen gelten.
3.7.
Mit der Annahme des Angebots durch den Besteller kommt zwischen den Parteien ein Kaufvertrag zustande, auf dessen Grundlage die Gesellschaft Verkäufer der Ware und der Besteller Käufer der Ware ist.
3.8.
Der Besteller nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass er – zur Sicherstellung des störungsfreien Ablaufs der von der Gesellschaft angewendeten automatisierten Fertigungsprozesse – nach der von der Gesellschaft schriftlich, per E-Mail übersandten Bestätigung seine Bestellung ausschließlich bis zum Beginn der Fertigung ändern oder stornieren darf.
Der Besteller akzeptiert ausdrücklich und nimmt zur Kenntnis, dass die Bestellung nach dem Zeitpunkt des Fertigungsbeginns weder teilweise noch vollständig geändert oder storniert werden kann.
Der Besteller erklärt, dass er die in diesem Punkt enthaltenen Einschränkungen bei Erteilung der Bestellung ausdrücklich akzeptiert und im Zusammenhang damit gegenüber der Gesellschaft keinerlei Ansprüche, Forderungen oder Beanstandungen geltend macht.
3.9.
Auf Grundlage des zustande gekommenen Kaufvertrages ist der Besteller verpflichtet, die Ware gemäß den Bestimmungen dieser AGB und des angenommenen Kundenauftrags zu übernehmen sowie den Kaufpreis an die Gesellschaft nach den dort festgelegten Bedingungen zu bezahlen.
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Kaufpreis, Abrechnung zwischen den Parteien
4.1. Die Gesellschaft und der Besteller vereinbaren den Kaufpreis der Ware mit der schriftlichen Annahme des Angebots durch den Besteller; diese Vereinbarung erstreckt sich insbesondere auf den Preis der Ware, die Lieferkosten sowie die Gültigkeitsfrist der Preise.
4.2. Die von der Gesellschaft angewendeten Preise gelten als Tagespreise. Die Gesellschaft bestimmt und berechnet den Gegenwert der Waren in Forint (HUF) oder in Euro (EUR).
4.3. Der Besteller nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Gesellschaft berechtigt ist, den Gegenwert der Ware unter Anwendung des am Tag der Erfüllung maßgebenden Tagespreises zu bestimmen und geltend zu machen, wenn zwischen dem Tag der Bestätigung der Bestellung und dem Tag der tatsächlichen Erfüllung bzw. Lieferung eine erhebliche Kursänderung eintritt.
4.4. Nach der Übergabe der Ware stellt die Gesellschaft eine Rechnung aus, die in Papierform erstellt und dem Besteller elektronisch im PDF-Format zugesandt wird. Sofern der Besteller dies gesondert anzeigt, wird die Rechnung auch auf dem Postweg übersandt.
4.5. Die Gesellschaft ist nach eigener Entscheidung berechtigt, bei fortlaufender Lieferung eine monatliche Sammelrechnung auszustellen. Grundbeleg für die Rechnungsstellung ist in jedem Fall das die Übernahme der Ware bestätigende Dokument.
4.6. Der Besteller ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen ab Übernahme im Wege der Überweisung auf das Bankkonto der Gesellschaft zu bezahlen. Die Überweisung gilt als erfüllt, wenn der Betrag auf dem Bankkonto der Gesellschaft gutgeschrieben wird.
4.7. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist dieser verpflichtet, der Gesellschaft für den nicht bezahlten Kaufpreis für die gesamte Dauer des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von täglich 0,1 % zu zahlen.
4.8. Sofern der Besteller als Unternehmen gilt und hinsichtlich des Kaufpreises oder eines Teils davon in Zahlungsverzug gerät, ist der Besteller als Rechtsfolge des Verzuges – über die Verzugszinsen hinaus – verpflichtet, der Gesellschaft auf Grundlage des Gesetzes Nr. IX von 2016 über die Beitreibungskostenpauschale eine Beitreibungskostenpauschale in Forint im Gegenwert von 40 (vierzig) Euro zu zahlen.
4.9. Die Parteien vereinbaren, dass die Gesellschaft, sofern der Besteller hinsichtlich einer früheren Rechnung in Zahlungsverzug geraten ist, berechtigt ist, die im Zusammenhang mit dem Verzug entstandenen und durchsetzbaren Kosten, darunter insbesondere, aber nicht ausschließlich die Verzugszinsen und die Beitreibungskostenpauschale, auf der zum nächsten Einkauf des Bestellers ausgestellten Rechnung geltend zu machen bzw. sie in der Rechnung anzuführen und zu fordern.
4.10.
Die Parteien halten fest, dass das Eigentumsrecht an der Ware der Gesellschaft so lange zusteht, bis der Besteller den vollständigen Kaufpreis der Ware sowie alle damit verbundenen Nebenkosten – so insbesondere, aber nicht ausschließlich die Verzugszinsen und sonstige im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis entstandenen Kosten – vollständig bezahlt hat.
Der Besteller ist während der Dauer des Eigentumsvorbehalts nicht berechtigt, die Ware zu veräußern, zu belasten, als Sicherheit zu bestellen, weiterzuverkaufen oder einem Dritten zum Gebrauch oder in Besitz zu geben; ferner ist er verpflichtet, jedes Verhalten zu unterlassen, das die Eigentumsrechte der Gesellschaft verletzen oder gefährden würde.
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Lieferung und Gefahrübergang
5.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei der Übernahme Position für Position in mengenmäßiger und qualitativer Hinsicht zu prüfen und sich davon zu überzeugen, dass sie den Angaben der Auftragsbestätigung entspricht.
5.2. Der Besteller nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass die von der Gesellschaft gelieferte Ware als vertragsgemäß gilt, wenn sie den Qualitätsanforderungen gemäß der Norm EN 10204 entspricht.
5.3. Die Gesellschaft ist verpflichtet, eine Reklamation ausschließlich dann anzunehmen, wenn die Tatsache einer bei der Übernahme der Ware festgestellten Beschädigung, eines Fehlbestands oder einer äußeren Beschädigungsspur vom Käufer auf dem von der Gesellschaft oder vom Spediteur ausgestellten Frachtdokument (insbesondere, aber nicht ausschließlich auf dem Frachtbrief oder der Empfangsbestätigung) schriftlich und eindeutig festgehalten wurde. Bleibt die Festhaltung auf dem Frachtdokument aus, haftet die Gesellschaft nicht für Schäden aus der Lieferung.
5.4. Der Käufer ist verpflichtet, jeden die Ware betreffenden Maß-, Qualitäts- oder sonstigen bei der Übernahme erkennbaren Fehler oder jede Abweichung spätestens innerhalb von 2 (zwei) Arbeitstagen ab Übernahme schriftlich, per E-Mail der Gesellschaft anzuzeigen. Bei Versäumung der vorstehenden Frist ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, eine Reklamation anzunehmen, und der Käufer ist insoweit nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt.
5.5.
Die Parteien halten fest, dass die Gefahr im Zusammenhang mit der Ware – darunter insbesondere, aber nicht ausschließlich das Risiko des Untergangs, des Verlustes, der Beschädigung oder der Wertminderung der Ware – im Zusammenhang mit der Übernahme der Ware wie folgt auf den Besteller übergeht:
5.5.1. erfolgt die Lieferung der Ware durch die Gesellschaft, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Besteller auf den Besteller über;
5.5.2. erfolgt der Abtransport der Ware durch den Besteller persönlich oder durch eine von ihm beauftragte Person, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware am Betriebsgelände der Gesellschaft auf den Besteller über;
5.5.3. erfolgt die Lieferung der Ware durch einen von der Gesellschaft beauftragten dritten Dienstleister, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Besteller auf den Besteller über.
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Sonstige Bestimmungen
6.1. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bestimmungen dieser AGB jederzeit einseitig zu ändern. Die Änderung der AGB tritt am Tag ihres Inkrafttretens in Kraft; fehlt eine Bestimmung über das Inkrafttreten, tritt die Änderung der AGB am 15. Tag nach der Veröffentlichung auf der Webseite der Gesellschaft oder nach der Übermittlung der AGB-Änderung an den Besteller in Kraft.
6.2. Der Besteller stimmt mit der Registrierung auf der von der Gesellschaft betriebenen Webseite www.alucut.hu ausdrücklich, freiwillig und in Kenntnis angemessener Informationen zu, dass die Gesellschaft an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse Informationen zu Geschäftszwecken, Newsletter sowie Informationen über die Tätigkeit, die Produkte und die Dienstleistungen der Gesellschaft sendet.
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass er seine zum Newsletterversand erteilte Zustimmung jederzeit, ohne Begründung und kostenfrei widerrufen darf, insbesondere über den in den Newslettern platzierten Abmeldelink oder durch eine an die Gesellschaft gesandte entsprechende schriftliche Erklärung, wobei dieser Widerruf für den Zeitraum nach dem Widerruf wirksam ist.
Die Parteien halten fest, dass der Widerruf der Zustimmung das zwischen dem Besteller und der Gesellschaft bestehende vertragliche Rechtsverhältnis bzw. dessen Erfüllung nicht berührt.
6.3. Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Besteller und der Gesellschaft ist das Recht Ungarns maßgebend. Für in diesen AGB nicht ausdrücklich geregelte Fragen sind das Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch und die sonstigen, zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages geltenden Bestimmungen des ungarischen Rechts maßgebend.
6.4. Die Parteien vereinbaren für die Beilegung jeder aus diesem Vertrag entstehenden oder damit zusammenhängenden Rechtsstreitigkeit – einschließlich der Streitigkeiten über das Bestehen, die Wirksamkeit, die Auslegung oder die Beendigung des Vertrages – die Gerichtsbarkeit Ungarns. Die Parteien unterwerfen sich – kraft ihres im § 27 Abs. (1) des Gesetzes Nr. CXXX von 2016 über die Zivilprozessordnung gewährten Rechts – aus dem Kreis der zuständigen Gerichte der ausschließlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts Budapest II. und III. Bezirk.
6.5. Diese AGB sind ab dem 12. Januar 2026 für alle unter den Geltungsbereich dieser AGB fallenden Rechtsverhältnisse gültig.